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Hinweisgebersystem

Unser Hinweisgebersystem

Rechtstreue ist uns wichtig; daher befassen wir uns in unserem Unternehmen systematisch mit der Aufgabe, sowohl gesetzliche als auch interne Regelungen einzuhalten, also mit der sog. Compliance. Gleichzeitig ist uns bewusst, dass selbst das beste Compliance Management einzelne Regelverstöße nicht verhindern kann. Das bedeutet aber nicht, dass wir solche Verstöße deshalb akzeptieren würden. Vielmehr wollen wir sie möglichst aufklären, abstellen und daraus für die Zukunft lernen. Denn nur so wird unser Compliance Management besser und wir reduzieren für die Zukunft die Wahrscheinlichkeit weiterer Compliance Verstöße.

Deshalb unterstützen wir die Abgabe von Hinweisen auf solche Compliance Verstöße. Viele Hinweisgeber fürchten jedoch Repressalien, wenn sie auf Missstände hinweisen. Deshalb haben wir die Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt, die sich dazu verpflichtet, unter Wahrung der Vertraulichkeit solche Hinweise entgegenzunehmen und mit der gebotenen fachlichen Expertise objektiv nachzuverfolgen. Zugleich ist es in jeglicher Weise untersagt, Meldungen, die im guten Glauben abgegeben wurden, zu sanktionieren. Hinweisgeber, die in gutem Glauben handeln, dürfen somit in keiner Weise benachteiligt oder Repressalien ausgesetzt werden.

Meldeweg für Hinweisgeber

Auf der nachfolgenden Seite erreichen Sie das online-basierte Hinweisgebersystem von Grant Thornton.

Hier geht´s zum Hinweisgebersystem.

Dieses System bietet Hinweisgebern die Möglichkeit, Hinweise auf Compliance Verstöße vertraulich zu melden, auf Wunsch auch anonym. Um Hinweisen schnellstmöglich nachgehen zu können, ist es hilfreich, dass dem Sachverhalt zugrundeliegende Fehlverhalten so präzise wie möglich zu beschreiben. Das Hinweisgebersystem bietet daher mittels Fragen optional eine Unterstützung bei der Bereitstellung der benötigten Informationen an. Gleichzeitig eröffnet das Hinweisgebersystem die Möglichkeit einer Kommunikation zwischen Hinweisgeber und Grant Thornton, trotz Gewährleistung der Anonymität des Hinweisgebers, um z.B. noch offene Fragen zum Sachverhalt zu klären.

Hinter diesem Hinweisgebersystem verbergen sich keine Roboter mit automatisierten Antworteinstellungen. Vielmehr wird jeder Hinweis von qualifiziertem Fachpersonal aufgenommen und ausgewertet und anschließend in einem Fachteam beraten. Grant Thornton hat sich der objektiven und fairen Aufklärung von Vorwürfen auf Compliance Verstöße verpflichtet. Zudem wird jeder Hinweisgeber – soweit die Bearbeitung des Hinweises es zulässt – regelmäßig über die Fortschritte bei der Aufklärung des von ihm angezeigten Sachverhalts informiert.

Im Übrigen haben Hinweisgeber auch die Möglichkeit, über das Hinweisgebersystem mit Grant Thornton für ein persönliches Gespräch Kontakt aufzunehmen.